Nicht eingetragenen Verein gründen in nur 3 Schritten
Ein nicht eingetragener Verein (neV) ist deutlich einfacher zu gründen, als ein eingetragener Verein (eV). Für einen nicht eingetragenen Verein benötigst du nur wenige Dokumente und mindestens 3 Personen für die Gründung. Im Folgenden wird dir in 3 einfachen Schritten alles Wichtige erklärt um einen n.e.V. gründen zu können.
Du willst direkt loslegen? Mit unserem kostenlosen Assistenten zur Vereinsgründung kannst du die verschiedenen Rechtsformen vergleichen und findest gratis Mustervorlagen für deine Satzung, Gründungsversammlung und Beantragung der Gemeinnützigkeit.
1. Satzung für deinen Verein verfassen
Jeder Verein benötigt eine Satzung. Sie legt fest, wie und an was ihr innerhalb eures Vereins arbeitet. Außerdem bestimmst du in der Satzung, welche Organe dein Verein hat und wer was darf. Wenn euer Verein als Gemeinnützig anerkannt werden soll, müsst ihr Folgendes in eure Satzung einfügen:
- Name des Vereins
- Welche Rechtsform (neV)
- Wo sitzt der Verein (Stadt)
- Geschäftsjahr
- Eintritt und Austritt von Mitgliedern
- Infos zur Mitgliedschaft
- Größe und Zusammensetzung des Vorstands
- Organe des Vereins
- Hinweis zur Selbstlosigkeit und Verwendung der Mittel
- Infos zur Mitgliederversammlung
- Auflösung des Verein
campflow Tipp: Legt in eurer Satzung fest, dass Einladungen zu Mitgliederversammlungen und auch die Mitgliederversammlungen selbst digital durchgeführt werden dürfen. Sonst müsst ihr über jede Mitgliederversammlung per Post informieren und das kann teuer werden!
Mustersatzung nicht eingetragener Verein
In unserem Vereinsgründungsassistent findest du unter „Satzung verfassen“ eine kostenlose Mustersatzung für euren neV. Du musst dich nicht registrieren:
Wenn du verbandlich organisiert bist ist es meist sinnvoll, eine Vorlage eures Verbands zu nutzen, um besondere Vorgaben eures Verbands in der Satzung zu berücksichtigen. Vorlagen für Satzungen von einigen Jugendverbänden wie KjG, BDKJ, DPSG und mehr findest du im Assistenten.
2. Satzung auf Gemeinnützigkeit prüfen
Dieser Schritt ist nur relevant, wenn du mit deinem Verein gemeinnützige Zwecke verfolgst. Damit euer Verein von den steuerlichen Freigrenzen profitieren kann, musst du die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt bestätigen lassen. Dabei erhältst du auch die Steuernummer für euren Verein. Sie ist verpflichtend für jede Vereinsform. Ohne den sogenannten „Bescheid über die Feststellung der satzungsgemäßen Voraussetzungen“ darfst du übrigens auch noch keine Spendenbescheinigungen ausstellen!
Um eure Satzung auf Gemeinnützigkeit zu prüfen, schicke sie formlos an das Finanzamt. Dafür kannst du dieses formlose Anschreiben verwenden:
Du findest das Anschreiben unter dem Punkt „Prüfung der Satzung auf Gemeinnützigkeit“. Du musst dich nicht registrieren.
Das für euch zuständige Finanzamt findest du beim Finanzamtfinder.
Wenn ihr über einen Verband organisiert seid ist häufig auch eine Bestätigung durch den Verband nötig. Dazu kontaktierst du am besten die Ansprechperson eures Verbandes oder Jugendbüros, die dich dabei unterstützen wird.
3. Gründungsversammlung abhalten
Treffe dich mit allen Gründungsmitgliedern. Für einen neV müssen es mindestens 3 Personen sein. Anschließend unterschreibt ihr gemeinsam die Satzung. Zudem müsst ihr euren Vorstand wählen und die Vereinsgründung vollständig protokollieren. Dazu kannst du das Musterprotokoll im Assistenten unter dem Punkt „Gründungsversammlung abhalten“ kostenlos herunterladen. Du musst dich nicht registrieren.
Freigrenzen für gemeinnützige Vereine
Das Gröbste ist erledigt und du hast einen nicht eingetragenen Verein gegründet! Einige steuerrelevanten Freigrenzen für gemeinnützige Vereine gilt es nun zu beachten:
- bis 22.000 € Jahreseinnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entfällt für euch die Umsatzsteuerpflicht
- bis 45.000 € Jahreseinnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entfällt für euch die Körperschaftssteuer. Das musst alle 3 Jahre auf Anfrage rückwirkend nachgewiesen werden. Campflow hilft dir dabei. Mehr Infos.
- bis 60.000 € Jahresgewinn oder 600.000€ Umsatz im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entfällt für euch die Bilanzierungspflicht. Eine Doppelte Buchführung ist somit nicht nötig.
Campflow hilft euch dabei, eure Freigrenzen einzuhalten und dies auch gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen!
FAQs
Wie viele Personen benötigt man zur Gründung eines nicht eingetragenen Vereins n.e.V.?
Für die Gründung eines nicht eingetragenen Vereins benötigst du mindestens drei Personen. Davon muss eine Person als Kassierer:in gewählt werden.
Wie prüft man eine Satzung auf Gemeinnützigkeit?
Um die Gemeinnützigkeit eines Vereins vom Finanzamt bestätigt zu bekommen, muss die Satzung geprüft werden. Hierfür kann die Satzung formlos an das Finanzamt geschickt werden. Ohne diese Bestätigung darfst du keine Spendenbescheinigungen ausstellen und es gelten andere Steuergrenzen für dich.
Was muss in die Satzung eines nicht eingetragenen Vereins aufgenommen werden, wenn dieser gemeinnützig sein soll?
Es müssen der Name des Vereins, die Rechtsform (neV), der Sitz des Vereins (Stadt), das Geschäftsjahr, Eintritt und Austritt von Mitgliedern, Infos zur Mitgliedschaft, Größe und Zusammensetzung des Vorstands, Organe des Vereins, Hinweis zur Selbstlosigkeit und Verwendung der Mittel, Infos zur Mitgliederversammlung und Auflösung des Vereins angegeben werden.
Kann ein nicht eingetragener Verein (n.e.V.) Spenden entgegennehmen?
Ja, ein nicht eingetragener Verein kann Spenden von Privatpersonen und Unternehmen entgegennehmen. Wenn der n.e.V. vom Finanzamt gemeinnützig anerkannt ist kannst du auch Spendenbescheinigungen ausstellen.
Was sind die Vorteile eines nicht eingetragenen Vereins im Vergleich zu einem eingetragenen Verein?
Ein nicht eingetragener Verein ist deutlich einfacher und schneller zu gründen als ein eingetragener Verein. Außerdem unterliegt er weniger Formalitäten und hat oft geringere Kosten. Einen genauen Vergleich findest du unter vereinsgruendung.campflow.de (auch im Artikel verlinkt!).