Eingetragenen Verein eV gründen - Anleitung & Muster Vorlagen gratis
Eingetragenen Verein gründen in nur 5 Schritten
Ein eingetragener Verein (eV) ist etwas aufwändiger zu gründen, als ein nicht eingetragener Verein (neV). Für einen eingetragenen Verein benötigst du ein paar Dokumente und mindestens 7 Personen für die Gründung. Im Folgenden wird dir in 5 einfachen Schritten alles Wichtige erklärt um einen e.V. gründen zu können.
Du willst direkt loslegen? Mit unserem kostenlosen Assistenten zur Vereinsgründung kannst du die verschiedenen Rechtsformen vergleichen und findest gratis Mustervorlagen für deine Satzung, Gründungsversammlung und Beantragung der Gemeinnützigkeit.
zum kostenlosen Assistenten zur Vereinsgründung
1. Satzung für deinen Verein verfassen
Jeder Verein benötigt eine Satzung. Sie legt fest, wie und an was ihr innerhalb eures Vereins arbeitet. Außerdem bestimmst du in der Satzung, welche Organe dein Verein hat und wer was darf. Wenn euer Verein als Gemeinnützig anerkannt werden soll, müsst ihr Folgendes in eure Satzung einfügen:
- Name des Vereins
- Welche Rechtsform (neV)
- Wo sitzt der Verein (Stadt)
- Geschäftsjahr
- Eintritt und Austritt von Mitgliedern
- Infos zur Mitgliedschaft
- Größe und Zusammensetzung des Vorstands
- Organe des Vereins
- Hinweis zur Selbstlosigkeit und Verwendung der Mittel
- Infos zur Mitgliederversammlung
- Auflösung des Verein
campflow Tipp: Legt in eurer Satzung fest, dass Einladungen zu Mitgliederversammlungen und auch die Mitgliederversammlungen selbst digital durchgeführt werden dürfen. Sonst müsst ihr über jede Mitgliederversammlung per Post informieren und das kann teuer werden!
Mustersatzung eingetragener Verein
In unserem Vereinsgründungsassistent findest du unter „Satzung verfassen“ eine kostenlose Mustersatzung für euren eV. Du musst dich nicht registrieren:
Wenn du verbandlich organisiert bist ist es meist sinnvoll, eine Vorlage eures Verbands zu nutzen, um besondere Vorgaben eures Verbands in der Satzung zu berücksichtigen. Vorlagen für Satzungen von einigen Jugendverbänden wie KjG, BDKJ, DPSG und mehr findest du im Assistenten.
2. Satzung auf Gemeinnützigkeit prüfen
Damit euer Verein von den steuerlichen Freigrenzen profitieren kann, musst du die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt bestätigen lassen. Dabei erhältst du auch die Steuernummer für euren Verein. Sie ist verpflichtend für jede Vereinsform. Ohne den sogenannten „Bescheid über die Feststellung der satzungsgemäßen Voraussetzungen“ darfst du übrigens auch noch keine Spendenbescheinigungen ausstellen!
Um eure Satzung auf Gemeinnützigkeit zu prüfen, schicke sie formlos an das Finanzamt. Dafür kannst du dieses formlose Anschreiben verwenden:
Du findest das Anschreiben unter dem Punkt „Prüfung der Satzung auf Gemeinnützigkeit“. Du musst dich nicht registrieren.
Das für euch zuständige Finanzamt findest du beim Finanzamtfinder.
Wenn ihr über einen Verband organisiert seid ist häufig auch eine Bestätigung durch den Verband nötig. Dazu kontaktierst du am besten die Ansprechperson eures Verbandes oder Jugendbüros, die dich dabei unterstützen wird.
3. Gründungsversammlung abhalten
Treffe dich mit allen Gründungsmitgliedern. Für einen neV müssen es mindestens 7 Personen sein. Anschließend unterschreibt ihr gemeinsam die Satzung. Zudem müsst ihr euren Vorstand wählen und die Vereinsgründung vollständig protokollieren. Dazu kannst du das Musterprotokoll im Assistenten unter dem Punkt „Gründungsversammlung abhalten“ kostenlos herunterladen. Du musst dich nicht registrieren.
4. Antrag zur Eintragung beglaubigen
Im Gegensatz zu Gründung eines neV musst du deinen eV im Vereinsregister eintragen. Dazu musst du einen Antrag stellen, den du von einem:r Notar:in beglaubigen lassen musst. In Baden-Württemberg darf die Beglaubigung auch ein:e Ratschreiber:in durchführen. Für die Beglaubigung des Antrags zur Eintragung benötigst du die folgenden Unterlagen:
- Satzung mit mindestens 7 Unterschriften (Aus Schritt 3)
- Bescheid über die Feststellung der satzungsgemäßen Voraussetzungen für eure Gemeinnützigkeit vom Finanzamt (aus Schritt 3)
- Protokoll der Gründungsversammlung inkl. Wahl des Vorstandes und Mitgliederliste (aus Schritt 4)
- Personalausweise der Personen die den Antrag stellen (Vorstand)
- Antragsformular zur Eintragung. Dazu kannst du das Musterformular aus unserem Vereinsgründungs Assistent im Abschnitt „Antrag zur Eintragung beglaubigen“ verwenden:
Im Antrag musst du euer zuständiges Amtsgericht nennen. Das für euch passende Amtsgericht findest du unter https://justiz.de/ unter dem Bereich „Suche des zuständigen Gerichts / Staatsanwaltschaft.“
Für die Eintragung müssen mindestens zwei Vorstandsmitglieder den Antrag unterschrieben haben.
5. Eintragung in das Vereinsregister
Nun folgt der finale Schritt: die Eintragung in das Vereinsregister über das zuständige Amtsgericht. Dabei werdet ihr auch automatisch in das Transparenzregister eingetragen. Zur Eintragung schickst du dem Amtsgericht ein formloses Schreiben mit der Bitte um die Eintragung mit den folgenden Dokumenten:
- Eure Satzung (Aus Schritt 1)
- Bescheid über die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen für eure Gemeinnützigkeit vom Finanzamt (Aus Schritt 2 – Damit kannst du dir die Kosten der Eintragung sparen)
- Protokoll der Gründungsversammlung (aus Schritt 3)
- Notariell beglaubigter Antrag zur Eintragung (aus Schritt 4)
Die Kontaktdaten des Amtsgerichts sind die gleichen wie aus Schritt 4. Mit der Eintragung in das Vereinsregister werdet ihr automatisch in das Transparenzregister eingetragen. Diese Eintragung kostet Geld. Du kannst dich von diesen Kosten als gemeinnütziger Verein befreien lassen. Eine Anleitung zur Befreiung findest du in unserem kostenlosen Vereinsgründungsassistenten unter Schritt 6. Dort findest du auch ein Musteranschreiben für die Eintragung an das Amtsgericht.
Freigrenzen für gemeinnützige Vereine
Das Gröbste ist erledigt und du hast einen eingetragenen Verein gegründet! Einige steuerrelevanten Freigrenzen für gemeinnützige Vereine gilt es nun zu beachten:
- bis 22.000 € Jahreseinnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entfällt für euch die Umsatzsteuerpflicht
- bis 45.000 € Jahreseinnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entfällt für euch die Körperschaftssteuer. Das musst alle 3 Jahre auf Anfrage rückwirkend nachgewiesen werden. Campflow hilft dir dabei. Mehr Infos.
- bis 60.000 € Jahresgewinn oder 600.000€ Umsatz im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entfällt für euch die Bilanzierungspflicht. Eine Doppelte Buchführung ist somit nicht nötig.
Campflow hilft euch dabei, eure Freigrenzen einzuhalten und dies auch gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen!
FAQs
Wie prüft man die Gemeinnützigkeit eines eingetragenen Vereins e.V.?
Um die Gemeinnützigkeit eines e.V. prüfen zu lassen, muss man die Satzung des Vereins formlos beim Finanzamt einreichen. Das Finanzamt prüft, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit erfüllt sind. Ohne den Bescheid über die Feststellung der satzungsgemäßen Voraussetzungen darf der Verein keine Spendenbescheinigungen ausstellen.
Was ist bei der Gründungsversammlung eines e.V. zu beachten?
Für die Gründung eines e.V. müssen mindestens 7 Personen anwesend sein. Bei der Gründungsversammlung wird die Satzung des Vereins unterzeichnet, der Vorstand gewählt und die Vereinsgründung vollständig protokolliert. Musterdokumente findest du im Artikel verlinkt.
Wie wird ein e.V. im Vereinsregister eingetragen?
Um einen e.V. im Vereinsregister einzutragen, muss ein Antrag beim zuständigen Registergericht gestellt werden. Der Antrag muss von einem Notar beglaubigt werden und bestimmte Unterlagen wie die Satzung, den Bescheid über die Gemeinnützigkeit und das Protokoll der Gründungsversammlung enthalten.
Muss ich für die Gründung eines eingetragenen Vereins zwingend die Gemeinnützigkeit beantragen?
Nein, die Beantragung der Gemeinnützigkeit ist freiwillig. Wenn der Verein jedoch gemeinnützige Zwecke verfolgen und von den steuerlichen Vorteilen profitieren möchte, ist die Anerkennung als gemeinnütziger Verein empfehlenswert.
Kann ich die Gründung eines eingetragenen Vereins alleine durchführen oder benötige ich zwingend mindestens 7 Personen?
Für die Gründung eines eingetragenen Vereins sind mindestens 7 Gründungsmitglieder erforderlich. Es ist also nicht möglich, den Verein alleine zu gründen. Für einen nicht eingetragenen Verein (n.e.V:) benötigst du hingegen nur 3 Mitglieder.